Die Rechtsdienstleistungen gewähren wir in vielen Formen, von einmaliger Beratung bis zu langjähriger Zusammenarbeit.
Wir konzentrieren uns auf präzise Arbeit und Flexibilität je nach Bedarf, Ausrichtung und Interessen der Klienten.
1.7.1990
Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. PhDr. Oldřich Choděra wurde 1.7.1990 unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 128/1990 SlG. gegründet, das eine private Ausübung der Rechtsanwaltschaft ermöglichte.
8.4.2008
Am 8.4.2008 wurde JUDr. PhDr. Oldřich Choděra zum Berater für die Problematik des legislativen Regierungsrates und für die vom Finanzministerium der Tschechischen Republik bearbeiteten komplizierten Rechtsfälle ernannt.
16.5.2008
Am 16.5.2008 wurde JUDr. PhDr. Oldřich Choděra zum Mitglied in der Sonderkommission des Finanzministers ernannt, um die Entscheidung über Widersprüche gegen die Entscheidung des Finanzministeriums in den Sachen bezüglich des Gesetzes Nr. 202/1990 SlG. über Lotterien und andere ähnliche Spiele, in der Fassung der späteren Vorschriften, vorzubereiten.